Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 1. Januar 2024

Die nachfolgenden Allgemeinen Reisebedingungen für Pauschalreisen sind, soweit wirksam vereinbart, Bestandteil des zwischen dem Reisekunden und Soyolon Travel – dem Veranstalter für individuelle und Kleingruppenreisen in die Mongolei – zustande kommenden Pauschalreisevertrages und ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a bis y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB). Die Allgemeinen Reisebedingungen gelten folglich nicht, wenn der Reisende keine Pauschalreise (sondern zum Beispiel verbundene Reiseleistungen gemäß § 651w BGB) gebucht hat. Hierüber wird der Reisende ggf. entsprechend anders informiert.

1. Abschluss des Vertrages

1.1 Mit der Reiseanmeldung bietet der Kunde Soyolon Travel den Abschluss eines Pauschalreisereisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann mündlich, fernmündlich, schriftlich oder in elektronischer Form erfolgen.
Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Reisebestätigung durch Soyolon Travel zustande. Bis dahin ist der Kunde an seine Anmeldung gebunden. Neben der Buchungsbestätigung erhält der Kunde den Reisepreissicherungsschein.

1.2 Der Reisende hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen.

1.3 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von Soyolon Travel vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von Soyolon Travel vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit Soyolon Travel bzgl. des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Reisende innerhalb der Bindungsfrist von Soyolon Travel die Annahme ausdrücklich erklärt oder eine Anzahlung bzw. den Reisepreis leistet.

2. Zahlung

2.1 Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise dürfen nur gefordert oder angenommen werden, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht, den Reisekunden hierüber gemäß § 651t BGB informiert und dem Reisekunden zuvor ein Sicherungsschein i.S.v. § 651r Abs. 4 BGB übergeben wird.

 

2.2 Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise wie gebucht durchgeführt wird.

 

2.3 Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 4 Wochen Tage vor Reisebeginn) ist der Reisepreis bei Übergabe der Reiseunterlagen sofort fällig.

 

2.4 Leistet der Reisende die Anzahlung und/oder die Restzahlung auf den Reisepreis nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist Soyolon Travel berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschal-reisevertrag zurückzutreten und den Reisenden mit Rücktrittskosten gemäß Ziff. 4.1 zu belasten.

3. Leistungs- und Preisänderungen

3.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen von Soyolon Travel ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Anmeldebestätigung in Verbindung mit der für die betreffenden Reise geltenden Detailbeschreibung im Prospekt, Katalog und der Internetseite von Soyolon Travel, einem individuellen Reiseangebot oder einem sonstigen Medium von Soyolon Travel unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltener Informationen, Hinweise und Erläuterungen sowie der für die gebuchte Pauschalreise relevanten vorvertraglichen Informationen nach Art.250 § 3 EGBG.

 

3.2 Nach Vertragsschluss notwendig werdende Änderungen wesentlicher Reiseleistungen, die vom Soyolon Travel nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

 

3.3. Soyolon Travel weist den Reisenden darauf hin, dass bei den Leistungen in der Mongolei zu kurzfristigen Änderungen – bedingt durch landesspezifische Umstände (Wetterverhältnisse, Flugverspätungen etc.) – kommen können. Deshalb behält sich Soyolon Travel bestimmte Leistungs-änderungen des Reiseablaufs (z.B. die Reihenfolge der Besichtigung der Sehenswürdigkeiten, Tageseinteilungen, Ortwechsel für identische Veranstaltung) auch nach Vertragsschluss und während der Reise vor.

 

3.4 Bei Flugreisen stehen die mit der Durchführung des Fluges namentlich genannten Fluggesellschaften unter dem Vorbehalt einer Änderung, es sei denn, eine bestimmte
Fluggesellschaft wurde ausdrücklich vertraglich vereinbart. Von An- und Abreiseterminänderungen, die mit Flugplan-änderung verbunden sind, setzt ST den Reisenden unverzüglich in Kenntnis. Eventuell hiermit verbundene Preisänderung wird ebenfalls unverzüglich mitgeteilt.

 

3.5 Soyolon Travel ist verpflichtet, den Reisekunden über Änderungen nach Kenntnis von dem Änderungsgrund unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger zu informieren. Dies kann nur vor Reisebeginn erfolgen. Bei einer erheblichen Vertragsänderung informiert Soyolon Travel zudem über die Auswirkungen der Änderung auf den Reisepreis gemäß § 651g III S. 2 BGB. Erhebliche Änderungen können nicht ohne Zustimmung des Reisekunden vorgenommen werden, auf die Regelungen des §§ 651f und g BGB wird verwiesen.

 

3.6 Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages lediglich im Falle der tatsächlich nach Abschluss des Reisevertrages eingetretenen, bei Vertragsabschluss unvorhersehbaren Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen wie Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen pro Person, bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt. Sollte dies der Fall sein, werden Sie unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt.

 

3.7 Im Falle einer Preiserhöhung um mehr als 8% oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reise-leistung kann der Kunde ohne Gebühren vom Reisevertrag zurücktreten oder die Teilnahme an einer anderen mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn Soyolon Travel in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach Zugang der Erklärung durch Soyolon Travel über die Änderung der Reiseleistung dieser gegenüber geltend zu machen.

4. Rücktritt durch den Kunden, Ersatzperson

4.1 Der Kunde kann jederzeit vor Beginn der Reise schriftlich vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei Soyolon Travel. Wenn Sie zurücktreten, dann kann Soyolon Travel gemäß § 651h Abs.2 BGB eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Soyolon Travel weist darauf hin, dass sie diesen Anspruch nach ihrer Wahl konkret oder pauschalisiert berechnen kann. Dabei kann Soyolon Travel eine pauschalierte Entschädigung wie folgt verlangen:

 

bis 61. Tag vor Reiseantritt 10 % des Reisepreises
ab 60. bis 41. Tag vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises
ab 40. bis 21. Tag vor Reiseantritt 30 % des Reisepreises
ab 20. bis 15. Tag vor Reiseantritt 40 % des Reisepreises
ab 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 60 % des Reisepreises
ab 6. Tag bis am Tag des Reiseantrittes bzw. bei Nichtantritt 90 % des Reisepreises

 

Es steht dem Kunden frei – auch bei Berechnung der pauschalierten Stornoentschädigung – Soyolon Travel nachzuweisen, dass ihr ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der Pauschalen oder konkret berechneten Höhe entstanden ist. Im Fall des Rücktritts ist Soyolon Travel zur unverzüglichen Erstattung des Reisepreises abzüglich des Entschädigungsanspruches verpflichtet.

 

4.2 Der Kunde kann bis zum Reisebeginn statt seiner eine Ersatzperson stellen, die in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, auf die Regelungen des §651e BGB wird verwiesen. Soyolon Travel kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn er den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Die in den Vertrag eintretende Ersatzperson und der ursprüngliche Reisekunde haften Soyolon Travel als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Soyolon Travel hat dem Reisekunden einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Ersatzreisenden Mehrkosten entstehen.

5. Reiseversicherungen

Soyolon Travel empfiehlt ausdrücklich den Abschluss folgender Versicherungen: Reisekrankenversicherung mit Deckung von Rückführungskosten, Reiseunfall- und Reisehaftpflichtversicherung, sowie Reiserücktrittskostenversicherung .

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungenluss des Vertrages

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen Gründen, nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung. Auf die Möglichkeit zum Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird hingewiesen.

7. Rücktritt und Kündigung durch Soyolon Travel

7.1 Soyolon Travel kann vom Reisevertrag zurücktreten, ohne an eine Frist gebunden zu sein, wenn der Vertragspartner seiner Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält. In diesem Fall kann Soyolon Travel die unter Pkt.4 angegebenen Rücktrittsgebühren verlangen.

 

7.2 Soyolon Travel kann vor Reiseantritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten, wenn sie in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt angegeben hat, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Reisekunden spätestens die Rücktrittserklärung zugegangen sein muss, und in der Reisebestätigung deutlich lesbar auf diese Angaben hingewiesen hat. Tritt Soyolon Travel zurück, so erhält der Kunde die auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen unverzüglich zurück.

 

7.3 Wird die Reise infolge einer bei Vertragsschluss nicht voraussehbaren höheren Gewalt (Krieg, Streik, Unruhen, behördliche Anordnungen etc.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann Soyolon Travel vom Vertrag zurücktreten.

8. Obliegenheiten und Kündigung des Reisekunden, Gewährleistung, Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung

8.1 Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (Schadensminderungspflicht) mitzuwirken, eventuelle Schäden möglichst zu vermeiden oder nach Eintritt gering zu halten. Aufgetretene Mängel sind stets unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder Soyolon Travel unter der unten genannten Adresse / Telefonnummer anzuzeigen und dort ist um Abhilfe zu fordern. Unterlässt der Reisende schuldhaft die Anzeige und konnte Soyolon Travel infolgedessen nicht Abhilfe schaffen, ist der Reisende nicht berechtigt, die in § 651m BGB bestimmten Rechte geltend zu machen oder nach § 651n BGB Schadensersatz zu verlangen.

8.2 Wird die Reiseleistung nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen, wobei Soyolon Travel die Abhilfe verweigern kann, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Soyolon Travel kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleich oder höherwertige Ersatzleistung erbringt.

8.3 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Soyolon Travel innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde den Reisevertrag kündigen. Wir informieren über die Pflicht des Reisenden, einen aufgetretenen Mangel unverzüglich anzuzeigen, sowie darüber, dass vor der Kündigung des Reisevertrages (§ 651e BGB) eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen ist. Der Bestimmung einer Frist bedarf es dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse gerechtfertigt ist.

8.4 Reisevertragliche Gewährleistungsansprüche hat der Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise (Rückreisedatum) gegenüber Soyolon Travel geltend zu machen. Nach Ablauf der einmonatigen Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist, oder wenn es sich um deliktische Ansprüche handelt.

8.5 Ansprüche des Reisekunden wegen Reisemängeln gemäß § 651i III BGB verjähren in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Pauschalreise
dem Vertrag nach enden sollte.

9. Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften

Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten.

Der Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen oder Mitführen der notwendigen Reisedokumente und muss selbst darauf achten, dass sein Reisepass oder sein Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzt. Soyolon Travel informiert Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Pass- und Visumerfordernisse und gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z.B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.

10. Haftung, Haftungsbeschränkung

Die vertragliche Haftung von Soyolon Travel für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist pro Reise und Kunden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisekunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit Soyolon Travel für einen dem Reisekunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Für alle gegen Soyolon Travel gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet Soyolon Travel bei Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises pro Reise und Kunde. Die genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen wegen des Verlusts von Reisegepäck gegeben sind. Soyolon Travel haftet nicht für vermittelte Fremdleistungen wie z.B. Flugplanänderung und damit verbundene Terminverschiebungen; Visumbeantragung Ausstellungen und Führungen etc. Soyolon Travel haftet nicht für Reisegepäckverlust oder -schaden. Es besteht auch keine Haftung für Einbruch oder Diebstahl und Reitunfällen. Soyolon Travel weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass er nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Allgemeinen Reisebedingungen für Soyolon Travel verpflichtend würde, informiert Soyolon Travel den Reisekunden hierüber in geeigneter Form. Soyolon Travel weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die Europäische Online-Streitbeilegung-Plattform hin: http://ec.europa.eu/consumers/odr/ Der Gerichtsstand von Soyolon Travel ist der Firmensitz in Hamburg.

11. Datenschutz

Der Schutz der personenbezogenen Daten der Reisekunden von Soyolon Travel wird gewahrt.
Die ausführlichen Datenschutzbestimmungen von Soyolon Travel die entsprechenden Rechte des Reisekunden finden sich unter: https://soyolon-travel.de/impressum-datenschutz/ Auf Verlangen sendet Soyolon Travel dem Reisekunden die Datenschutzregelungen gerne auch schriftlich zu.

12. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet Soyolon Travel, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist Soyolon Travel verpflichtet, dem Reisekunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug bzw. die Flüge durchführen wird bzw. werden. Sobald Soyolon Travel weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss er den Reisekunden informieren. Wechselt die dem Reisekunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss Soyolon Travel den Reisekunden über den Wechsel informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Reisende so rasch wie möglich über den Wechsel. unterrichtet wird. Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot (Gemeinschaftliche Liste) ist auf folgender Internetseite abrufbar: http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm

13. Sonstiges

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, behalten die übrigen Bedingungen gleichwohl Gültigkeit und die Wirksamkeit des Reisevertrages bleibt unberührt. Auf diesen Vertrag findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

SOYOLON Travel

Munchtul Tschimedbalshir

Eppendorfer Weg 58

D-20259 Hamburg

Tel.: 0049-(0)40-254917-58

Fax: 0049-(0)40-254917-57

Email: info@soyolon-travel.de

www.soyolon-travel.de